Für einen ausreichenden Schutz deiner Gesundheit ist das Tragen einer geeigneten Graffiti Maske und Graffiti Handschuhe Pflicht. Sprühfarbe ist keine Medizin, obwohl sich manch einer als Graffiti krank bezeichnet. Auch wenn der Lack heute keine Schwermetalle wie Blei mehr enthält, verwendet werden dennoch organische Lösungsmittel. Die meisten von ihnen, wie Aceton, sind als Xi (reizend) deklariert, aber alle Sprühfarben enthalten auch Lösungsmittel, die als Xn und damit als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Hier sind als Vertreter Xylole, Ethylbenzol, 2-Butoxyethanol und Naphtha zu nennen.

So ist beispielsweise das aromatische Lösungsmittel Xylole für das Gefühl eines Sonnenbrands verantwortlich, wobei das noch eine harmlose Auswirkung der enthaltenen Lösungsmittel ist.

WAS BEWIRKEN DIESE STOFFE?

Entgegen der allgemeinen Meinung gelangen Lössungsmittel nicht nur durch das Einatmen in den Körper, sondern auch durch Hautkontakt werden die Stoffe aufgenommen. In den von den Herstellern bereitgestellten Sicherheitsdatenblättern wird eindeutig die Auswirkung der enthaltenen Lösungsmittel wie folgt beschrieben:

"… kann zu gesundheitsschädlichen Wirkungen wie Schleimhaut- und Atemwegsreizungen sowie zu schädlichen Wirkungen auf Niere, Leber und Zentralnervensystem führen."

Bei einer bestehenden bronchialen Empfindlichkeit kann es zu Asthmaanfällen oder zu Atemwegserkrankungen kommen, wobei Fehlfunktionen der Leber auch erwähnt werden sollten. Während vorübergehende reversible Symptome wie Haut-, Nasen- und Augenreizungen oder Schläfrigkeit etwas sind, mit dem man leben könnte, sind chronische Krankheiten höchstwahrscheinlich nicht das, was du haben möchtest. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind demzufolge eine geeignete Maske, Handschuhe und im besten Fall langärmlige Kleidung, um auch die Aufnahme der Gefahrstoffe über die Haut zu minimieren. Die Maske sollte mindestens einen organischen Filter (A1 oder besser) und einen Partikelfilter (P1 oder besser) haben. Persönlich und nach Empfehlung unser Fachhändler wird zu einer Schutzklasse mit A2P2 geraten. Bei aufgesetzter Maske solltest du die Dämpfe der Sprühfarbe nicht mehr riechen, falls ja, dann sollten die Filter dringend gewechselt werden.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Beachte, dass organische Filter Aktivkohle enthalten, die bei ständigem Luftkontakt verbraucht wird. Wenn die Maske nicht gebraucht wird, packe sie in eine Plastiktüte oder Schachtel und verschließe diese Luftdicht. So wird eine weitere Reaktion mit der Luft minimiert, und die Filter werden nicht unnötig verbraucht.

Masken sind besonders wichtig wenn du in Räumen arbeitest, in denen die Luftzirkulation gering ist. Schaffe eine ausreichende Luftzirkulation durch Öffnen von Fenstern und Türen, um die Gefahr von Erkrankungen zu minimieren.

AUSREICHENDE SCHUTZMAßNAHMEN

Die Graffiti Spraydose enthält verschiedene Gefahrstoffe, welche schon einzeln für sich erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen hervorrufen können. Zudem erhöhen die Lösemittelgemische in Kombination mit den enthaltenden Treibgasen erheblich das Schädigungspotential für den Organismus und Körper. Die Aufnahme der Gefahrenstoffe ist sicherlich bei jedem Menschen unterschiedlich und ist von individuellen Faktoren, wie der persönlichen Konstitution, der körperlichen Belastung bei Tätigkeiten und der individuellen Stoffkonzentration abhängig. Jedem sollte zudem klar sein, dass beim Sprühen in Innenräumen die Gefahrstoffkonzentration höher ist als im Freien. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollte prinzipiell bei Verwendung von Dosen auch im Freien das Einatmen der Aerosole verhindert werden. Das kann leicht mit einem geeigneten Atemschutz erreicht werden. Auch der Hautkontakt mit der Sprühfarbe kann mit einer körperbedeckenden Bekleidung minimiert und durch das Tragen von Nitril Handschuhe ausgeschlossen werden.

AUFKLÄRUNG ZU GESUNDHEITLICHE FRAGEN

Falls du als Kursgeber Kindern und Jugendlichen das legale Sprühen in Workshops anbietest, sollte Klarheit und ausreichendes Wissen über die Gesundheitsgefahren und Gesetzeslage bestehen. 

Seit dem Jahr 2005 ist eine neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Mit ihr wurden folgende Schutzbestimmungen erweitert. Es wird unter anderem im §3 Absatz 5 GefStoffV geregelt, dass Schüler, Studenten und sonstige Personen die Tätigkeiten mit ausgewiesenen Gefahrstoffen durchführen den gesetzlichen Bestimmungen für Beschäftigten gleichgestellt sind. So sind laut dieser Gefahrstoffverordnung der Veranstalter oder die Schulen und Jugendeinrichtungen verantwortlich und dazu verpflichtet, diese Bestimmungen der Verordnung zu beachten und zu erfüllen und für ausreichende Schutzmaßnahmen der Teilnehmer des Workshops zu sorgen.

INFORMATION CENTER

In den folgenden Sicherheitsdatenblättern (SDB) der Hersteller, erhältst du weitere Informationen zu den enthaltenden Inhaltsstoffen der einzelnen Produkte.

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LOOP

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MONTANA CANS


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MOLOTOW

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MTN COLOR

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