Etching wird unter Graffitikünstlern immer beliebter, da es angeblich „leicht“ anzuwenden ist. Diese fahrlässige Fehleinschätzung stimmt nicht, da es alles andere als leicht ist und es sehr viele Gefahren bei der Anwendung gibt! Die Ätzflüssigkeiten bestehen meist aus einer sehr starken Säure (Flusssäure) und diese kann sehr gefährlich sein, wenn sie mit der Haut oder Augen in Berührung kommt. Graffiti-Neulinge sollten sich über die Gefahren des Ätzens im Klaren sein, bevor sie damit beginnen zu experimentieren.
Es gehört definitiv zu den gefährlichen Graffiti-Arten und aus diesen Grund haben wir lange überlegt, ob wir überhaupt einen Artikel zu diesem Thema schreiben. Wir wollen jedoch die Möglichkeit nutzen, um ausdrücklich auf die ernstzunehmenden Gefahren für sich selbst und das Gefährdungspotential für unbeteiligte Personen hinzuweisen.
WAS IST ETCHING IM GRAFFITI?
Beim Etching wird eine säurehaltige Substanz verwendet, die das Glas angreift und einen trüben oder mattierten Effekt erzeugt. Dies kann entweder mit einer Ätzcreme oder einer ätzenden Flüssigkeit geschehen, wobei die Creme im Allgemeinen als „sicherer“ und einfacher zu handhaben ist. Beide Formen von Ätzmitteln sind jedoch sehr gefährlich. Daher ist es wichtig, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sie sofort abzuwischen, wenn sie auf die Haut gelangen. Beim Augenkontakt sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.
Diese Art von Graffiti (Etching) wird in der Regel auf Fenstern und hauptsächlich auf Glasflächen aufgetragen, können aber auch auf anderen Materialien, wie Metall aufgetragen werden.
ETCHING CREME VS. FLÜSSIGKEIT
Ätzcreme gibt es bei Online-Händlern. Ätzflüssigkeiten hingegen werden in der Regel mit einer starken Säure hergestellt und diese sind ausschließlich nur in Spezialgeschäften für Chemikalien erhältlich. Bei der Herstellung von Ätzcreme oder -flüssigkeiten sollten unbedingt angemessene Sicherheitsvorkehrungen, wie das Tragen von Handschuhen, Schutzbrillen und einer Atemschutzmaske getroffen werden. Und wie immer sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden, wenn man sich nicht sicher ist, wie man diese Chemikalien sicher miteinander verwendet.
Zudem raten wir von Misch-Rezepte aus dem Internet ab, da die Verfasser häufig auch nur gefährliches Halbwissen teilen. Die Anleitungen enthalten zudem irrsinnige, abenteuerliche und verharmlosende Ausführungen mit dem Umgang von Chemikalien! Eindeutiger Tipp: Finger weg davon!
KANN EIN ETCHING ENTFERNT WERDEN?
Mit Graffiti-Etching kann man ein mattes (verätztes) Aussehen auf Glas erzeugen. Im Vergleich zu anderen Graffiti-Formen wird hier die Oberfläche hauptsächlich beschädigt. Das angeätzte Glas kann zudem durch ein Polieren der Oberfläche wieder oder teilweise entfernt werden. Dieser Vorgang kann aber nicht dauerhaft wiederholt werden, da das Polieren die Struktur des Glases beeinträchtigen kann. Gerade bei Sicherheitsglas spielt das eine große Rolle, da die Grundfunktion des Glasen durch das Polieren dann nicht mehr gegeben ist.
GIBT ES NACHTEILE BEIM ETCHING?
Der größte Nachteil der Graffiti-Ätzung ist, dass es sich um ein gefährliches Verfahren handelt, wenn es nicht richtig ausgeführt wird. Die Säure kann leicht Verbrennungen oder dauerhafte Schäden an der Haut, Augen und Atemwege verursachen, wenn man nicht vorsichtig ist. Außerdem ist es wichtig, bei der Arbeit mit der Säure für eine gute Belüftung zu sorgen, da auch schon die Dämpfe schädlich sind und die Atemwege verätzen können.
Zudem sollte man sich im Klaren sein, wenn jemand Unbeteiligtes (Kind oder Erwachsener) mit dieser ätzenden Flüssigkeit unbeabsichtigt in Kontakt kommt und bleibende Schäden davon trägt, dann sind die Schadenansprüche gegen den Verursacher nicht unerheblich! Zudem ist alleine die Freisetzung von Flusssäure in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand! Bitte achtet auf die geltenden Graffiti-Regeln und schadet keinem einschließlich euch selbst nicht.
IST GRAFFITI ETCHING ILLEGAL?
Einen Gegenstand zu verätzen (Etching) bedeutet, ihn zu beschädigen. Diese Handlung kann zudem sowohl eine zivil- als auch eine strafrechtliche Haftung nach sich ziehen, die im deutschen Recht in § 303 und § 304 StGB bzw. im österreichischen Strafgesetzbuch in Art § 125 und § 126 geregelt ist; in der Schweiz gilt der Artikel 144.
Die Verwendung von Flusssäure und Säuren im öffentlich zugänglichen Raum wird in Deutschland zusätzlich als Verbrechenstatbestand im Sinne des § 330a StGB – Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften verfolgt. Außerdem wurden in Vergangenheit Straftaten in Verbindung mit Etching sehr schwer geahndet.
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